Unsere Dienstleistungen 

Periodische Kontrollen
Periodische Kontrollen sind nicht mehr Aufgaben der Energielieferanten (EW). Gemäss NIV 2002 Art. 31 sind periodische Kontrolle von unabhängigen Kontrolleuren durchzuführen.

Abnahmekontrollen
Vor der Übergabe der Installationen an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen.
Anlagen welche eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahre haben, benötigen eine 2te unabhängige Abnahmekontrolle. In diesem Falle ist der Hausbesitzer verpflichtet, innert 6 Monaten nach Übernahme der Installationen, eine Abnahme zu organisieren.

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)56   bla676 60 76 oder  info@elektro-merz.ch, wir beraten Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.